
Ihr Brandschutzbeauftragter in München
Wie steht es um den Brandschutz in Ihrem Unternehmen?
Brandschutz ist weit mehr als nur der Feuerlöscher an der Wand. Es geht um die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter, den Erhalt Ihres Betriebs und Ihren persönlichen Schutz vor Haftungsrisiken.
Als externer Brandschutzbeauftragter in München unterstütze ich Sie dabei, alle gesetzlichen Anforderungen rechtssicher, effizient und individuell für Ihren Standort umsetzbar zu machen. So konzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft, während ich die Sicherheit Ihres Standorts maximiere.
- Rechtssicherheit: Erstellung und Fortschreibung von Brandschutzordnungen (Teil A, B, C).
- Prävention: Durchführung regelmäßiger Begehungen und Gefährdungsbeurteilungen.
- Schulung: Fachgerechte Unterweisung Ihrer Brandschutzhelfer in München und Umgebung.
- Beratung: Begleitung bei Behördenterminen und Abstimmung mit der Branddirektion.

Das ändert sich für Eigentümer und Betriebe in München in 2026
D. Kaufmann, Brandschutzservice München
Die Welt des Brandschutzes steht niemals still. Auch im Jahr 2026 gibt es wichtige gesetzliche und normative Änderungen, die insbesondere Immobilienbesitzer, Verwalter und Gewerbebetriebe in Bayern betreffen. Als Ihr Partner für Brandschutzservice München fassen wir die wichtigsten Punkte für Sie zusammen.
Update der Bayerischen Bauordnung (BayBO)
Seit dem 1. Januar 2026 gelten verschärfte Regeln für den Dachgeschossausbau. Während viele Vorhaben bisher verfahrensfrei waren, müssen nun verstärkt örtliche Bauvorschriften und Gestaltungssatzungen (Art. 81 BayBO) beachtet werden.
Wichtig für München: Bei Ausbauten zu Wohnzwecken muss der Brandschutz (Rettungswege, Brandwände) nun noch früher mit der Stadtgestaltung abgestimmt werden. Vertrauensschutz gilt nur für Projekte, die vor 2026 angezeigt wurden.
Die neue Solarpflicht bei Dachsanierungen
Ein großes Thema 2026 ist der „grüne Brandschutz“. In vielen Bundesländern (wie NRW) und durch Verschärfungen in Bayern greift nun die Solarpflicht bei grundlegenden Dachsanierungen.
Brandschutz-Fokus: PV-Anlagen müssen ab 2026 (bei Neuanlagen >7 kWp) fernsteuerbar sein (Solarspitzengesetz). Für uns im Brandschutz bedeutet das: Neue Anforderungen an die Abschaltvorrichtungen für die Feuerwehr, um Einsätze auf dem Dach sicher zu gestalten.
E-Mobilität in Tiefgaragen: Neue Standards
2026 rückt die Sicherheit von Lithium-Ionen-Akkus in Parkhäusern weiter in den Fokus der Normung. Der Entwurf der E DIN 91489 definiert erstmals klare Anforderungen an Brandbegrenzungsdecken, die speziell für brennende Elektrofahrzeuge konzipiert sind.
Wer Ladeinfrastruktur in Münchener Tiefgaragen nachrüstet, sollte 2026 unbedingt auf die richtige Kombination aus Brandmeldung und spezialisierten Löschhilfsmitteln (wie Löschlanzen oder speziellen Decken) achten.
